Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2009
In ihren jeweiligen Sitzungen vom 23. Dezember 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die folgende Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG verabschiedet:
Mit folgenden Ausnahmen erfüllt und wird die MorphoSys AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 18. Juni 2009 erfüllen:
- Das Optionsprogramm für die Vorstandsmitglieder sieht keine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen im Sinn der Kodex Ziff. 4.2.3 vor, da die Angemessenheit dieses Vergütungsbestandteils bereits bei Zuteilung der Optionsrechte berücksichtigt wurde.
- Der Anstellungsvertrag, der nach Umwandlung der Kodex-Ziffer 4.2.3 in eine Empfehlung geschlossen wurde, sieht keinen Abfindungs-Cap im Sinne der Kodex-Ziffer 4.2.3 vor. Grund hierfür ist, dass dieser neue Anstellungsvertrag zu den gleichen Bedingungen geschlossen werden sollte wie die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder, die vor Inkrafttreten der Kodex-Ziffer 4.2.3 als Empfehlung abgeschlossen wurden. Daher beträgt die Vertragsdauer des neuen Anstellungsvertrages auch 2,5 Jahre, so dass dieser Anstellungsvertrag zusammen mit den anderen, für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossenen Anstellungsverträgen der übrigen Vorstandsmitglieder endet. Zudem ist es in Anbetracht der 2,5-jährigen Laufzeit des neuen Anstellungsvertrages sehr unwahrscheinlich, dass der in Kodex-Ziffer 4.2.3 empfohlene Abfindungs-Cap überschritten würde.
- Die gegenwärtige D&O-Versicherung der MorphoSys AG sieht zwar einen Selbstbehalt für Vorstände und Aufsichtsräte vor, dieser entspricht der Höhe nach aber nicht den Anforderungen der jetzt geltenden Fassung der Kodex-Ziffer 3.8. Da die kodexkonforme Änderung der D&O-Versicherungspolice erst noch verhandelt werden muss und der geänderte § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG eine Übergangsperiode für die Einführung eines Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für Vorstände vorsieht, wird die MorphoSys AG diese Übergangszeit dazu nutzen, um ihre Versicherungspolicen kodexkonform auszugestalten. Die Änderung der Versicherungspolice für Aufsichtsräte wird voraussichtlich zusammen mit der Änderung der D&O-Versicherungspolice für Vorstände erfolgen.
Mit diesen Ausnahmen entsprach die MorphoSys AG dem Deutschen Corporate Governance Kodex für den Zeitraum seit ihrer Entsprechenserklärung vom Dezember 2008.
Martinsried/Planegg, den 23. Dezember 2009
MorphoSys AG
Für den Vorstand: | |
Dr. Simon E. Moroney | Dave Lemus |
Dr. Arndt Schottelius | Dr. Marlies Sproll |
Für den Aufsichtsrat: | |
Dr. Gerald Möller |
- Entsprechenserklärung 2009 (PDF, 27 KB)
- Entsprechenserklärung 2008 (PDF, 21 KB)
- Entsprechenserklärung 2007 (PDF, 63 KB)
- Entsprechenserklärung 2006 (PDF, 39 KB)
- Entsprechenserklärung 2005 (PDF, 92 KB)
- Entsprechenserklärung 2004 (PDF, 84 KB)
- Entsprechenserklärung 2003 (PDF, 64 KB)
- Entsprechenserklärung 2002 (PDF, 64 KB)