Entsprechenserklärung
In ihren jeweiligen Sitzungen vom 12. Dezember 2007 haben Vorstand und Aufsichtsrat die folgende Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG beschlossen:
Mit folgenden Ausnahmen erfüllt und wird die MorphoSys AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 14. Juni 2007 erfüllen:
- Das Optionsprogramm für die Vorstandsmitglieder sieht keine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen im Sinn der Kodex Ziff. 4.2.3 vor, da die Angemessenheit dieses Vergütungsbestandteils bereits bei Zuteilung der Optionsrechte berücksichtigt wurde.
- Obwohl es international nicht üblich ist, einen Selbstbehalt im Sinn der Kodex Ziff. 3.8 Abs. 2 zu vereinbaren, sieht die gegenwärtige D&O-Versicherung solch einen Selbstbehalt der Organmitglieder vor, dessen Höhe jedoch möglicherweise nicht den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht.
Mit diesen beiden Ausnahmen entsprach die MorphoSys AG dem Deutschen Corporate Governance Kodex für den Zeitraum seit ihrer Entsprechenserklärung vom Dezember 2006.
Martinsried/Planegg, den 12. Dezember 2007
MorphoSys AG
Für den Vorstand: | ||
Dr. Simon E. Moroney Vorstandsvorsitzender | Dave Lemus Finanzvorstand | Dr. Marlies Sproll |
Für den Aufsichtsrat: | ||
Dr. Gerald Möller Aufsichtsratsvorsitzender |
- Entsprechenserklärung 2007 (PDF, 63 KB)
- Entsprechenserklärung 2006 (PDF, 39 KB)
- Entsprechenserklärung 2005 (PDF, 92 KB)
- Entsprechenserklärung 2004 (PDF, 84 KB)
- Entsprechenserklärung 2003 (PDF, 64 KB)
- Entsprechenserklärung 2002 (PDF, 64 KB)