Unser Nachhaltigkeitsansatz

Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht der MorphoSys AG

Mit dem nachfolgenden gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht informiert die MorphoSys AG über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte für das Geschäftsjahr 2021 (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021) gemäß § 315b und § 289b ff. HGB und damit über die Aspekte, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Ertragslage und der Steuerung des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, sowie gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden: „EU-Taxonomie“).

Bei der Erstellung des nichtfinanziellen Berichts wurden die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) berücksichtigt. Zusätzlich orientieren sich insbesondere die Analyse der wesentlichen Themen sowie die Beschreibung der Konzepte auf den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Eine vollumfängliche Anwendung des GRI-Standards ist für den MorphoSys-Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu umfangreich und daher nicht zielführend.

Soweit nicht anders angegeben, bezieht sich dieser Bericht auf den gesamten MorphoSys-Konzern entsprechend dem Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung. Im Juli 2021 haben wir die Übernahme von Constellation Pharmaceuticals Inc. (im Folgenden: „Constellation Pharmaceuticals“) abgeschlossen. Diese Transaktion hat unsere firmeneigene Pipeline um zwei Medikamentenkandidaten, die sich in der klinischen Entwicklung befinden, ergänzt und erweitert. Constellation Pharmaceuticals ist daher auch Gegenstand dieses Berichts. Aussagen, die sich nur auf Constellation Pharmaceuticals beziehen, werden entsprechend dargestellt.

Der nichtfinanzielle Bericht wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) einer freiwilligen betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit (Limited Assurance) unter Beachtung der ISAE 3000 (Revised) unterzogen. Der Vermerk ist unter diesem Verweis ›› zu finden.

Verweise in diesem nichtfinanziellen Bericht auf Angaben außerhalb des Geschäftsberichts sind weiterführende Informationen und somit nicht Bestandteil der Prüfung.

Unser Verständnis von Nachhaltigkeit

Wir sind uns unserer Verantwortung für heutige und künftige Generationen bewusst und betrachten nachhaltiges Handeln als eine Voraussetzung für langfristigen unternehmerischen Erfolg. MorphoSys widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Vermarktung herausragender, innovativer Therapien für Patienten, wobei der Schwerpunkt auf Krebs und Autoimmunerkrankungen liegt. Um dauerhaft unternehmerisch erfolgreich zu sein, müssen wir die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) mit unserem täglichen Handeln in Einklang bringen. Deshalb verfolgen wir ein auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtetes Geschäftsmodell, das mit den Anliegen unserer Interessengruppen in Einklang steht. Dadurch schaffen wir langfristigen Wertzuwachs und wägen unser Handeln im Hinblick auf die Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft, Patienten und Mitarbeiter ab.

Unser Geschäftsmodell

Informationen zu unserem Geschäftsmodell sind im Geschäftsbericht 2021 (›› Seite 10) zu finden.

Nichtfinanzielle Risikoanalyse

Gemäß CSR-RUG zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen müssen Unternehmen neben der Berichterstattung über die wesentlichen Aspekte ebenfalls zugehörige Risiken offenlegen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die wesentlichen Aspekte gemäß § 289c Abs. 2 HGB haben oder haben werden. Der Konzern hat im Geschäftsjahr in der Nettobetrachtung keine derartigen Risiken gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB identifiziert. Weitere Informationen zu Chancen und Risiken sind im Geschäftsbericht 2021 im Kapitel Risiken-und-Chancen-Bericht ›› Seite 67 zu finden.

Stellungnahme zu den Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie

MorphoSys berücksichtigt die Auswirkungen der globalen COVID-19-Pandemie auf die Gesundheitssysteme und die Gesellschaft weltweit sowie die daraus resultierenden möglichen Auswirkungen auf präklinische und klinische Programme, insbesondere auf klinische Studien. Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Pandemie auf die Mitarbeiter von MorphoSys und die Patienten wurden unmittelbar eingeleitet. Wir beobachteten die Situation fortlaufend und entschieden fallbezogen über das notwendige Vorgehen, um die Sicherheit unserer Mitarbeiter, der Patienten, des Personals für klinische Studien und anderer Interessengruppen sowie die korrekte Erhebung der Daten zu gewährleisten.

Detailliertere Informationen zu den getroffenen Maßnahmen und Anstrengungen zur Gewährleistung eines geordneten Geschäftsbetriebs in den verschiedenen Bereichen können den entsprechenden Kapiteln dieses Berichts entnommen werden.

Wesentlichkeitsanalyse

Der Bericht enthält wesentliche nichtfinanzielle Aspekte, die entsprechend der Geschäftsrelevanz sowie den Auswirkungen durch den Konzern auf die Aspekte gemäß § 289c Abs. 3 HGB ermittelt wurden. Die Analyse wurde 2020 auf Basis einer Analyse der Geschäftstätigkeit sowie unter Einbindung der verantwortlichen Fachabteilungen und des Executive Committee von MorphoSys durchgeführt.

Im Jahr 2021 haben wir die Analyse aller identifizierten nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsaspekte bei MorphoSys überprüft. Eine jährliche Überprüfung ist notwendig, damit bei der Auswahl der wesentlichen Themen für unseren nichtfinanziellen Bericht alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigt und die Prioritäten gegebenenfalls angepasst werden. Die Überprüfung wurde von internen Experten und zwei Vorstandsmitgliedern durchgeführt. Daraus resultierte eine entsprechende Anpassung der wesentlichen Themen.

Die folgenden drei Bereiche wurden als besonders relevant eingestuft: Unternehmensethik und Compliance, Sozialbelange und Arbeitnehmerbelange mit den entsprechenden Unterkategorien.

Wesentlichkeitsanalyse

EU-Taxonomie-Verordnung

Hintergrund und Ziele der Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Die Grundlage dafür ist der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, der eine von vier Säulen des Europäischen Green Deals ist. Damit die Klima- und Energieziele der EU für das Jahr 2050 erreicht werden, ist es notwendig, die Kapitalströme auf eine nachhaltigere Wirtschaft umzulenken.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie soll mehr Transparenz hinsichtlich des Grades der Nachhaltigkeit von Unternehmenstätigkeiten, Investitionen und operativen Ausgaben schaffen.

Erstmalige Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021

Gemäß Artikel 8 EU-Taxonomieverordnung und Artikel 10 des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 müssen alle Unternehmen, die unter das CSR-RUG fallen, auch Informationen über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben und der Betriebsausgaben für den Berichtszeitraum 2021 vorlegen, die mit taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den ersten beiden Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) verbunden sind. Da das CSR-RUG auf MorphoSys Anwendung findet, stellen wir Informationen zur EU-Taxonomie in unserem nichtfinanziellen Bericht zur Verfügung.

Grundlage der Berichterstattung

Identifizierung von Taxonomie-förderfähigen Aktivitäten

Der erste Schritt bei der Umsetzung der EU-Taxonomie stellte für MorphoSys die Identifizierung der Aktivitäten dar, die basierend auf den NACE-Codes (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté) auf unsere Geschäftstätigkeiten zutreffen könnten. Da das Geschäftsmodell von MorphoSys die Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung innovativer Medikamente für Patienten mit Krebs- und Autoimmunerkrankungen umfasst, haben wir keine für die EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Tätigkeiten identifiziert. MorphoSys fällt daher nicht unter den delegierten Rechtsakt zum Klima und wird nicht als relevante Quelle von Treibhausgasemissionen identifiziert.

Bilanzierungsmethoden

Die Spezifikation der KPIs wird in Übereinstimmung mit Anhang 1 des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 bestimmt. Wir legen die für die EU-Taxonomie in Frage kommenden KPIs in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen fest. Im folgenden Abschnitt beschreiben wir die Rechnungslegungsgrundsätze für die Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben.

Kennzahl Umsatzerlöse

Definition

Die Kennzahl Umsatzerlöse ist definiert als taxonomiefähiger Umsatz aus Produktverkäufen sowie Lizenzgebühren, Meilensteinzahlungen, Servicegebühren und Tantiemen (Zähler) geteilt durch unseren gesamten Konzernumsatz (Nenner).

Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen in Bezug auf unseren Gesamtumsatz finden Sie auf ›› Seite 130 unseres Geschäftsberichts 2021.

Da wir für das Geschäftsjahr 2021 keine taxonomiefähigen Aktivitäten ermittelt haben, ergibt sich der Anteil der taxonomiefähigen wirtschaftlichen Tätigkeiten an unserem Gesamtumsatz von 0%.

Verweis

Unser konsolidierter Umsatz kann mit unserer konsolidierten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS) ›› auf Seite 111 unseres Geschäftsberichts 2021 („Umsatzerlöse“) abgeglichen werden.

Kennzahl Investitionsausgaben

Definition

Die Kennzahl Investitionsausgaben ist definiert als taxonomiefähige Investitionen (Zähler) geteilt durch unsere gesamten Investitionen (Nenner).

Der Nenner umfasst die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Er umfasst Zugänge zum Anlagevermögen (IAS 16), zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) und zu Nutzungsrechten (IFRS 16). Zugänge, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen ergeben, sind ebenfalls enthalten. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht in den Investitionsausgaben enthalten, da er gemäß IAS 38 nicht als immaterieller Vermögenswert definiert ist. Da wir den Zähler mit null angeben, besteht kein Risiko der Doppelerfassung von Wirtschaftstätigkeiten.

Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen für unsere Investitionsausgaben finden Sie ›› auf den Seiten 140-142 unseres Geschäftsberichts 2021.

Verweis

Unsere gesamten Investitionsausgaben können mit unserer Konzernbilanz (IFRS) auf Seite 113 unseres Geschäftsberichts 2021 („Sachanlagen“, „Immaterielle Vermögenswerte“), mit unseren Erläuterungen der Posten der Bilanz auf Seite 163 („5.8 Sachanlagen – Zugänge“), auf Seite 164 („5.9 Leasingverhältnisse – Zugänge“) und auf Seite 166 („5.10 Immaterielle Vermögenswerte – Zugänge“) abgeglichen werden.

Kennzahl Betriebsausgaben

Definition

Die Kennzahl Betriebsausgaben ist definiert als taxonomiefähige Betriebsausgaben (Zähler) geteilt durch unsere gesamten Betriebsausgaben (Nenner).

Unsere Betriebsausgaben wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 anhand der folgenden Konten ermittelt: Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für Gebäuderenovierung, kurzfristige Mietverträge, Wartungs- und Reparaturkosten und alle anderen direkten Kosten, die für den Betrieb des Vermögenswerts erforderlich sind. Darin nicht enthalten sind Abschreibungen und Wertminderungen sowie Kosten für Rohstoffe.

Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen für unsere Betriebsausgaben finden Sie ›› auf Seite 132 unseres Geschäftsberichts 2021.

Erläuterungen zum Zähler der Kennzahlen Investitionsausgaben und Betriebsausgaben

Da MorphoSys für den Berichtszeitraum 2021 keine taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten identifiziert hat, erfassen wir im Zähler der Kennzahl Investitionsausgaben und der Kennzahl Betriebsausgaben keine Investitions- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten.

Für MorphoSys gilt nur „Kategorie c“ für Investitions- und Betriebsausgaben. Dies bezieht sich auf wirtschaftliche Aktivitäten, die dazu beitragen, kohlenstoffarm zu werden oder Treibhausgasemissionen zu reduzieren (Abschnitt 1.1.2.2. (c)) von Anhang 1 des delegierten Rechtsakts zu Art. 8 der EU Taxonomieverordnung. Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Aufwendungen angefallen.

MorphoSys fühlt sich dem Thema Nachhaltigkeit verpflichtet. Aufgrund der aktuellen EU-Taxonomie-Anforderungen haben wir aber keine nach der EU-Taxonomie förderfähigen wirtschaftlichen Aktivitäten. Aufgrund unseres Geschäftsmodells und der Tatsache, dass wir ein nichtproduzierendes Unternehmen sind, haben wir nur zum aktuellen Zeitpunkt keinen Anteil an nachhaltigen Investitions- und Betriebsausgaben.

Anteil der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten am Gesamtumsatz, an den Investitionsausgaben und an den Betriebsausgaben